10 Standardausreden zum Bilderklau im Internet

Veröffentlicht am:

Die liebe Grinsekatz(e) hat mich auf Facebook auf einen Artikel im Guardian hingewiesen, den ich in seiner Kürze und Prägnanz so toll finde, dass ich ihn hier sinngemäß übersetzt und angepasst wiedergebe.

Wer wie ich auch viel mit Bildern und Photos im Internet arbeitet, kommt um das Thema Bilderklau nicht umhin.

Ursprünglich ist der Artikel vom kanadischen Photographen Fancis Vachon, weshalb ich auch zum Original verlinke. Weil der Artikel aus der Sicht eines Photographen beschrieben ist, wird immer dort verständlicherweise nur von Photos geredet. Um das auf eine allgemeinere Ebene zu heben, schreibe ich von Bildern. Natürlich trifft das auf so gut wie alle Inhalte und Medientypen im Netz zu, aber Bilder werden nun mal am häufigsten geklaut.

1. Da war kein Urheberrechtsvermerk oder Wasserzeichen auf dem Bild

Das Urheberrecht greift immer. Sobald der Photograph abdrückt, liegt auf dem geschossenen Bild das Urheberrecht in all seiner Pracht. Dass das so ist, muss nicht extra durch Vermerke oder Wasserzeichen kenntlich gemacht werden.

2. Das Bild ist im Internet zu sehen, also ist es frei

Erlischt plötzlich das Urheberrecht eines Bildes, nur weil es im Internet zu sehen ist? Natürlich nicht. Der Photograph oder Ersteller behält dennoch das Urheberrecht darauf. Je nach Land kann das eine Zeitspanne von 50-70 Jahren umfassen.

3. Ich habe das Bild über die Google Bildersuche gefunden, also ist frei

Die Google Bildersuche ist keine Bildagentur. Google besitzt keinerlei Rechte an den Bildern, die es in der Suche präsentiert.

4. Das Bild ist auf Facebook zu sehen, also ist es public domain

Egal wie widersprüchlich die Ansichten zu Facebooks Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sein mögen, kein Photograph verliert seine Urheberrechte auf die Bilder, die er in das soziale Netzwerk lädt. Wie Facebook schon immer sagt: Du behältst die Rechte an allen deinen Inhalten auf Facebook. Natürlich kannst Du erlauben, dass deine Bilder dort geteilt und weitergeteilt werden. Das bezieht sich aber immer nur auf das Facebook eigene Universum. Ein Facebook Bild abzuspeichern und anderswo im Internet zu zeigen ist nicht gestattet, sofern der Urheber das nicht explizit erlaubt.

5. Aber ich werde das Bild doch nicht kommerziell nutzen. Es ist nur für meinen Blog/private Webseite/Welthungerhilfe etc.

Es ist völlig unerheblich, ob ihr das Bild benutzt, um Geld zu verdienen oder auch nicht. Geklaut ist geklaut. Dieser Aspekt ist höchstens für das anzusetzende Strafmaß interessant.

6. Der Photograph hat seinen Namen/seine Email/seine Webadresse/sein Firmenlogo auf dem Bild hinterlassen. Das tut er doch nur, damit man für ihn wirbt, wenn man das Bild verbreitet

Nein. Das reden sich zwar viele Leute ein, aber das ist nur eine Gewissensberuhigung in Form einer Absichtsunterstellung. Was der Rechteinhaber wirklich denkt – darüber kann man nur spekulieren.

7. Das Bild ist qualitativ so schlecht, dass der Urheberrechtsschutz nicht greift

Das Urheberrecht greift immer. Egal, ob es sich um die Aufnahme eines weißen Blatt Papiers bei Schneesturm oder das neueste Bild eines Starphotographen handelt. Zumal Qualität in vielen Fällen auch höchst subjektiv ist und häufig mit „gefällt mir“ verwechselt wird.

8. Hey, ich bin auf dem Bild – also ist es sowieso meins!

Klingt eigentlich nachvollziehbar, zumal es mit dem Recht am eigenen Bild kollidiert – aber in der Urheberrechtssache ändert es nichts. Der, der das Bild erstellt hat, besitzt die Rechte daran. Selbst, wenn ihr in einem Photostudie ein Photo von euch machen lasst … der Photograph kann euch zwar die Nutzungsrechte einräumen, das Urheberrecht verbleibt dennoch bei ihm.

9. Ich habe den Namen des Photographen unter das Bild geschrieben, er sollte noch dankbar für die Werbung sein

Siehe 6. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass ein Photograph engagiert wird, weil irgendwo irgendjemand ein geklautes Bild dieses Photographen mit Namen darunter sieht. Dabei ist es ganz einfach: wer das Urheberrecht besitzt, bestimmt wie das Bild verwendet wird, ob damit geworben wird und in welcher Form. Und nicht andersrum.
In vielen Ländern ist es bei genutzten Bildern ohnehin üblich, den Namen des Photographen, die URL (sofern vorhanden) und anderen Credit Angaben zum Bild zu machen. Unerheblich, ob die Nutzung kostenlos oder nicht ist.

10. Millionen andere Leute machen das auch

Wieviele Leute braucht es, um einen Gesetzesbruch nachträglich zu legalisieren? Auch wenn Millionen Fliegen um Scheiße schwirren, sie schmeckt trotzdem nicht.

Mir ist klar, dass das Lesen dieses Artikels bei vielen Bilderklauern nichts bewirkt. Die Mehrheit weiß, dass ihr Tun illegal und eine despektierliche Mißachtung der Arbeit des Photographen ist. Sie tun es trotzdem, weil sie das Risiko erwischt zu werden, als gering einschätzen (womit sie in vielen Fällen wohl richtig liegen). Die Handvoll Leute, die wirklich nicht wissen, dass man nicht alles machen kann, nur weil es technisch leicht möglich ist – nun, die sollen sich die Aussagen dieses Artikels mal zu Herzen nehmen. Es kostet nicht viel, einen Photographen anzuschreiben und um die Erlaubnis einer Bildernutzung zu bitten. Ich habe z.B. bei Anfragen zu nichtkommerziellen, gemeinnützigen oder wissenschaftlichen Nutzungen immer mein Okay gegeben.

Bitte beachten Sie: die Informationen in diesem Artikel wurden zum Zeitpunkt seiner Erstellung nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, aufbereit und niedergeschrieben.
Diese können heute, abhängig vom Zeitpunkt der Veröffentlichung und des behandelnden Themas, überholt und ungültig sein.
Es obliegt den Lesern, diese Inhalte mit dem aktuellen Wissensstand abzugleichen.

Artikel online seit: 10 Jahren 1 Monat 28 Tagen
Letzte Änderung: 27.12.2019